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   VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3298/96   

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https://dejure.org/1997,5893
VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3298/96 (https://dejure.org/1997,5893)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.03.1997 - 22 TL 3298/96 (https://dejure.org/1997,5893)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. März 1997 - 22 TL 3298/96 (https://dejure.org/1997,5893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 108 Abs 1 BPersVG
    Ersetzung der Zustimmung des Personalrates zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitgliedes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    (Ersetzung der Zustimmung des Personalrates zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitgliedes)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 240 (Ls.)
  • NZA-RR 1998, 94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 34/82

    Möglichkeit der Berichtigung einer ungenauen Parteibezeichnung in der

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3298/96
    Auch bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei bzw. Antragsteller anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH, Urteil vom 16. Mai 1983 - VIII ZR 34/82 - NJW 1983, 2448).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3298/96
    Es ist davon auszugehen, daß ein Arbeitgeber, der nach abgeschlossenem Strafverfahren kündigt, regelmäßig wegen erwiesener Tat und nicht wegen fortbestehenden Verdachts kündigen will (BAG, Urteil vom 26. März 1992 - 2 A ZR 519/91 - NJW 1993, 83 ).
  • BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75

    Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds,

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3298/96
    Eine vorher ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist unheilbar nichtig (BAG a.a.O. und Urteile vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - NJW 1978, 72, und vom 1. Dezember 1977 - 2 AZR 426/76 - NJW 1978 Seite 661).
  • BAG, 01.12.1977 - 2 AZR 426/76

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat - Fehlen der Stellungnahme des

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3298/96
    Eine vorher ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist unheilbar nichtig (BAG a.a.O. und Urteile vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - NJW 1978, 72, und vom 1. Dezember 1977 - 2 AZR 426/76 - NJW 1978 Seite 661).
  • VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1511/94

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungsfrist - Zurechnung der Kenntnis

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3298/96
    Im Hinblick auf die erforderliche Zustimmung des Personalrats bedeutet dies, daß der Dienststellenleiter innerhalb von zwei Wochen, nachdem er Kenntnis von den Kündigungsgründen erlangt hat, das Verfahren, in dem er sich um die Zustimmung des Personalrats zu bemühen hat, abgeschlossen und das Zustimmungsersetzungsverfahren beim Verwaltungsgericht eingeleitet haben muß (vgl. Beschluß des Senats vom 27. September 1994 - TL 1511/94 - ESVGH 45, 83 = HSGZ 1995, 241 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 15/75

    Divergenzrevision - Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3298/96
    Die außerordentliche Kündigung durfte erst nach Zustimmung des Personalrats bzw. nach gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung erfolgen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. März 1976 - 2 AZR 15/75 - NJW 1976, 1368).
  • VG Gießen, 09.12.2011 - 22 K 1992/11

    Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zur außerordentlichen Kündigung eines

    Nach dieser eindeutigen und unmissverständlichen Formulierung ist allein der Dienststellenleiter, nicht hingegen der Arbeitgeber bzw. das für ihn nach außen handelnde Organ, antragsbefugt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.03.1997 - 22 TL 3298/96 -, juris Rz. 25; von Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, § 66 HPVG, Rdnr. 47).

    Weder lässt sich im Sinne des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. März 1997 (- 22 TL 3298/96 -, a. a. O.) die Feststellung treffen, der Bürgermeister hätte "erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden" sollen, noch lässt der objektive Erklärungsgehalt der Antragsschrift unter Berücksichtigung aller Umstände die Schlussfolgerung zu, der Antrag vom 21. Juni 2011 sei als "für den, den es angeht" gestellt anzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - 6 P 6/93 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 16.06.1999 - 17 P 98.1575 -, juris).

    Im Hinblick auf die erforderliche Zustimmung des Personalrats bedeutet dies, dass der Dienststellenleiter innerhalb von zwei Wochen, nachdem er Kenntnis von den Kündigungsgründen erlangt hat, das Verfahren, in dem er sich um die Zustimmung des Personalrats zu bemühen hat, abgeschlossen und das Zustimmungsersetzungsverfahren beim Verwaltungsgericht eingeleitet haben muss (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.03.1997 - 22 TL 3298/96 -, juris Rz. 26; Beschluss vom 27.09.1994 - 22 TL 1511/94 -, ESVGH 83, 84 m. w. N.).

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